Krankheitssymptome mit Verdacht für Covid-19

Krankheitssymptome mit oder ohne Vorliegen eines positiven SARS-CoV-2 Schnelltests oder Selbsttests

Vorgehen:

  • Wenden Sie sich zunächst ausschließlich telefonisch an unsere Praxis.
  • Wir machen uns im Telefonat ein Bild von Ihrem Krankheitszustand.
  • Sie erhalten bei Bedarf einen Termin in der Infektsprechstunde, dort erfolgt ggf. ein PCR-Abstrich aus Rachen und Nasen-Rachenraum zur Diagnosebestätigung.
  • Sobald das PCR-Ergebnis vorliegt, werden Sie durch unser Labor telefonisch kontaktiert. (Laborarztpraxis Dr. med. Thomas Müller, Aschaffenburg)
  • Bei positivem PCR: Wir sind zu einer namentlichen Meldung an das Gesundheitsamt verpflichtet. In der Regel nimmt die Behörde danach Kontakt zu Ihnen auf und informiert Sie über die Dauer der Isolation und Maßnahmen bezüglich Kontaktpersonen in Ihrem Umfeld.
  • Sie können den Vorgang der Kontaktaufnahme beschleunigen, indem Sie sich aktiv dort anmelden. Nutzen Sie den Link auf dieser Seite. Hier finden Sie auch die aktuellen behördlichen Informationen zu Isolation und Quarantäne, zum Umgang mit Kontaktpersonen und zu den Quarantänebescheinigungen.
  • Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung: Die Erstellung einer AU-Bescheinigung bei symptomatischer Erkrankung ist nicht Aufgabe der Gesundheitsämter. Arbeitnehmer:innen erhalten diese bei uns. Eine erste AU-Bescheinigung stellen wir im Rahmen der Abstrich-Entnahme aus. Sollte aufgrund fortbestehender Symptome eine Verlängerung erforderlich werden, wenden Sie sich bitte telefonisch an uns.
  • Freitestung aus der Isolation oder Quarantäne: Diese kann in der Regel über einen Test bei einem der Testzentren erfolgen. Hier ist der Link zu den Testangeboten auf der Webseite Seite des Gesundheitsamtes.
  • Genesenenbescheinigung: Wir bereiten bei positivem PCR eine Genesenenbescheinigung mit QR-Code für Sie vor. Sie können diese nach Beendigung Ihrer Isolation hier in der Praxis abholen.

Ambulante Behandlung von Covid-19 (-Verdacht) bei milden Symptomen:

  • Es gibt bislang wenige gesicherte Behandlungsoptionen für die ambulante Therapie von Covid-19.
  • Prophylaxe: Vitamin D3. Die vorliegenden wissenschaftlichen Belege sprechen für eine verbesserte Abwehr respiratorischer Infekte durch regelmäßige Einnahme von Vitamin D3. Dies trifft sehr wahrscheinlich auch für Covid-19 zu. Auf dieser Grundlage erscheint es ratsam, allen älteren Personen prophylaktisch 1000 (-2000) IE/Tag zu empfehlen. Eine Bestimmung des Vitamin-D-Spiegels dabei ist meist nicht sinnvoll. Ein therapeutischer Effekt bei schon eingetretener Infektion ist eher nicht zu erwarten.
  • Grundsätzlich ist eine symptomorientierte Behandlung typischer Beschwerden wie Kopf- und Gliederschmerzen, Husten, Fließschnupfen und Fieber indiziert. Hierbei greifen Sie gerne auf Ihnen vertraute Medikamente zurück, die Ihnen bei ähnlichen Beschwerden geholfen haben. Diese Medikamente sind in der Regel frei verkäuflich und von einer Verordnung durch den Arzt ausgeschlossen.
  • Insbesondere für ältere und/oder vorerkrankte Patienten könnten folgende Therapien unterstützend hilfreich sein. Es handelt sich jedoch durchweg um sogenannte Off-Label-Verabreichungen. Das bedeutet, dass alle genannten Medikamente für eine Therapie bei Covid-19 keine Zulassung haben.
  • Zink(glukonat) 2×10 mg/Tag für 7 Tage
  • Nasenspülung mit Kochsalzlösung (0,9 % -1,5 %) morgens und abends ohne zeitliche Begrenzung. Achtung: Aerosolbelastung im Raum, Lüften.
  • Paracetamol oder Novaminsulfon als Schmerzmedikamente bei Bedarf
  • Zur Unterstützung in der Rehabilitation nach Abklingen der akuten Symptome gibt es eine Behandlungsempfehlung der WHO in mehreren Sprachen: Link