Update vom 10.05.2022: Elektronische Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung (eAU)

  • Neu: als Mitglied der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) erhalten Sie ab sofort keine gedruckte Ausfertigung der eAU für die Krankenkasse mehr. Wir leiten Ihre Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung auf elektronischem Weg an die Krankenkasse weiter.
  • Bitte leiten Sie die gedruckte Ausfertigung für den Arbeitgeber wie gewohnt an Ihren Arbeitgeber weiter. Die Weitergabe der elektronischen Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung (eAU) an den Arbeitgeber bleibt bis auf weiteres in der Verantwortung des Patienten. Eine digitale Bereitstellung an den Arbeitgeber wird zu späterem Zeitpunkt durch die Krankenkasse erfolgen (nicht vor 1.1.2023).
  • Hinweis zur Nomenklatur: auch die “elektronische” Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung wird in Papierform ausgedruckt, sie existiert also nicht rein digital.

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