Update vom 30.03.2022: Hinweise zur elektronischen Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung (eAU)
Wir starten ab sofort mit der Umsetzung der elektronischen Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung (eAU). Für eine Übergangs- und Testphase werden wir Ihnen weiterhin einen Durchschlag zur Übersendung an die Krankenkasse ausdrucken. Hinweis zur Nomenklatur: auch die “elektronische” Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung wird in Papierform ausgedruckt, sie existiert also nicht rein digital.
Wichtige Information zum Ablauf:
- Bitte leiten Sie die gedruckte Ausfertigung für den Arbeitgeber wie gewohnt an Ihren Arbeitgeber weiter. Die Weitergabe der elektronischen Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung (eAU) an den Arbeitgeber bleibt bis auf weiteres in der Verantwortung des Patienten. Eine digitale Bereitstellung an den Arbeitgeber wird zu späterem Zeitpunkt durch die Krankenkasse erfolgen (nicht vor 1.1.2023).
- Bitte leiten Sie die gedruckte Ausfertigung für die Krankenkasse wie gewohnt an Ihren Versicherer weiter.
- Wir werden in der Testphase die Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung parallel elektronisch an die Krankenkasse übermitteln.
- Sobald diese Abläufe eingespielt sind und reibungslos funktionieren, werden wir Sie hier informieren. Erst danach ist die Weiterleitung durch den Patienten an die Krankenversicherung hinfällig.