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Update 21.10.2024: saisonale Impfungen im Herbst

Im Herbst und Winter erwartet uns regelmäßig eine erhöhte Anzahl an Atemwegsinfekten unterschiedlicher Schwere.
Das Robert-Koch-Institut empfiehlt Auffrischimpfungen gegen Influenza und gegen Covid-19. Diese sollten bevorzugt im Herbst erfolgen.

Möchten Sie die Impfung zeitgleich mit der jährlichen Grippeschutzimpfung durchführen lassen. Das ist problemlos möglich, die Impfungen erfolgen dann parallel am linken und rechten Arm in einem Termin. Gerne können sie diesen Impftermin schon online buchen (Link zum Onlineterminkalender).

Weitere Informationen zu den empfohlenen Impf-Indikationen haben wir für Sie im nachfolgenden zusammengefasst.

Die Ständige Impfkommission (STIKO) empfiehlt die Influenza-Impfung

  • für alle Personen ab 60 Jahre
  • für alle Schwangeren ab dem 2. Trimenon, bei erhöhter gesundheitlicher Gefährdung infolge eines Grundleidens ab 1. Trimenon
  • für Personen mit erhöhter gesundheitlicher Gefährdung infolge eines Grundleidens (wie z.B. chronische Krankheiten der Atmungsorgane, Herz- oder Kreislaufkrankheiten, Leber- oder Nierenkrankheiten, Diabetes oder andere Stoffwechselkrankheiten, chronische neurologische Grundkrankheiten wie z.B. Multiple Sklerose mit durch Infektionen getriggerten Schüben, angeborene oder erworbene Immundefizienz oder HIV)
  • für Bewohner von Alters- oder Pflegeheimen sowie für
  • Personen, die als mögliche Infektionsquelle im selben Haushalt Lebende oder von ihnen betreute Risikopersonen (siehe oben) gefährden können.

Geimpft werden sollten im Rahmen eines erhöhten beruflichen Risikos außerdem

  • Personen mit erhöhter Gefährdung (z.B. medizinisches Personal),
  • Personen in Einrichtungen mit umfangreichem Publikumsverkehr,
  • Personen, die als mögliche Infektionsquelle für von ihnen betreute Risikopersonen fungieren können.

Die STIKO empfiehlt für Personen mit erhöhtem Risiko für einen schweren COVID-19-Krankheitsverlauf oder einem erhöhtem Infektionsrisiko eine jährliche Auffrischimpfung gegen COVID-19 im Herbst. Zu dieser Personengruppe gehören: 

  • Personen im Alter ≥60 Jahre
  • BewohnerInnen in Einrichtungen der Pflege sowie Personen mit einem erhöhten Risiko für einen schweren Krankheitsverlauf in Einrichtungen der Eingliederungshilfe
  • Personen ab dem Alter von 6 Monaten mit einer Grundkrankheit, die mit einem erhöhten Risiko für einen schweren COVID-19-Verlauf einhergeht 
  • Personen jeden Alters mit einem erhöhten arbeitsbedingten Infektionsrisiko in der medizinischen und/oder pflegenden Versorgung mit direktem PatientInnen- oder BewohnerInnenkontakt 
  • Familienangehörige und enge Kontaktpersonen ab dem Alter von 6 Monaten von Personen, bei denen durch eine COVID-19-Impfung keine schützende Immunantwort zu erwarten ist.

Zu den Grundkrankheiten mit einem erhöhten Risiko für einen schweren COVID-19-Verlauf können z. B. gehören: 

  • Chronische Erkrankungen der Atmungsorgane (z. B. chronisch obstruktive Lungenerkrankung [COPD])
  • Chronische Herz-Kreislauf-, Leber- und Nierenerkrankungen
  • Diabetes mellitus und andere Stoffwechselerkrankungen
  • Adipositas
  • Erkrankungen des zentralen Nervensystems (ZNS), wie z. B. chronische neurologische Erkrankungen, Demenz oder geistige Behinderung, psychiatrische Erkrankungen oder zerebrovaskuläre Erkrankungen
  • Trisomie 21
  • Angeborene oder erworbene Immundefizienz (z. B. Human Immunodeficiency Virus-(HIV-)Infektion, chronisch-entzündliche Erkrankungen unter relevanter immunsupprimierender Therapie, Z. n. Organtransplantation)
  • Aktive neoplastische Krankheiten

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Update vom 21.09.2022: Aktualisierung der COVID-19-Impfempfehlung

Die ständige Impfkommission hat die Empfehlungen zur COVID-19-Impfung angepasst. Der Beschlussentwurf wurde am 20.09.2022 veröffentlicht (Link).

Darin wird sowohl die Frage nach dem Einsatz der an Omikron angepassten Impfstoffe als auch die (häufige) Frage nach einer 5. Impfung (3. Booster) behandelt. Auf einige wichtige Punkte möchten wir hier hinweisen:

  • 3. Impfung für alle Personen ab 12 Jahre: Grundsätzliche Empfehlung zu einer Auffrischimpfung (3. Impfung), vorzugsweise mit einem Omikron-adaptierten bivalenten mRNA-Impfstoff, die im Regelfall 6 Monate nach abgeschlossener Grundimmunisierung oder durchgemachter Infektion verabreicht wird.
  • 4. Impfung: Empfehlung für eine weitere Auffrischimpfung (4. Impfung), vorzugsweise mit einem Omikron-adaptierten bivalenten mRNA-Impfstoff, im Abstand von 6 Monaten zum letzten immunologischen Ereignis (Impfung oder SARS-CoV-2-Infektion):
    • Personen ab dem Alter von 60 Jahren
    • Personen im Alter ab 12 Jahren mit erhöhtem Risiko für schwere COVID-19-Verläufe infolge einer Grunderkrankung, insbesondere Immundefizienz
    • Personal in medizinischen Einrichtungen und Pflegeeinrichtungen
    • BewohnerInnen in Einrichtungen der Pflege 
  • 5. Impfung: nur nach individueller ärztlicher Beratung bei besonders gefährdeten Personen (z.B. Hochbetagte, Personen mit Immundefizienz)
  • Die STIKO geht davon aus, dass besonders Personen, die während der seit Dezember 2021 laufenden Omikronwelle noch keine SARS-CoV-2-Infektion durchgemacht haben, von einer Auffrischimpfung mit einem Omikron-adaptierten Impfstoff profitieren, da diese Personen eine weniger breite Immunantwort hinsichtlich varianter Spikeproteine von Omikron besitzen dürften

Geimpft und Genesen? – Wichtige Erklärung zur hybriden Immunität:
Die STIKO nennt die Anzahl der Auseinandersetzungen (“immunologische Ereignisse”) mit dem Spike-Protein des Corona-Virus als entscheidend. Das heißt, dass Menschen mit 3 Impfungen und einer COVID-19-Infektion auch vier mal Kontakt zum Spike-Protein hatten und damit als optimal geschützt gelten. Voraussetzung ist ein Mindestabstand zwischen den Ereignissen von 3 Monaten. In diesem Fall muss keine 4. Impfung erfolgen.

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