Update 16.10.23 Hinweise zum E-Rezept
Ab dem 01. Januar 2024 sind die Arztpraxen in Deutschland verpflichtet, das E-Rezept für bestimmte Verordnungen ausstellen zu können. Zum Start gibt es noch eine Reihe von Ausnahmen und Sonderregelungen. In Zukunft soll diese Funktionalität auf weitere Rezepttypen wie z.B. Hilfsmittel-, Betäubungsmittel- oder Privatverordnungen ausgeweitet werden.
Wir starten im Oktober 2023 mit den ersten Verordnungen als E-Rezept und werden dieses Vorgehen zunehmend ausbauen. Bei der Verordnung wird das Rezept durch einen Arzt digital unterschrieben (signiert) und an einen Server der gematik (Gesellschaft für Telematikanwendungen der Gesundheitskarte mbH) übermittelt. Sie erhalten keinen Papierausdruck mehr. In einer Apotheke Ihrer Wahl stecken Sie die eGK ins dortige Kartenlesegerät. Damit kann die Apotheke die für Sie hinterlegten Verordnungen abrufen. Die Eingabe einer PIN ist nicht erforderlich. In gleicher Weise können Sie Verordnungen Ihrer Kinder oder Familienangehörigen einlösen.
Alternativ stehen Ihnen verschiedene Smartphone-Apps mit erweiterter Funktionalität zur Verfügung. Beispielhaft genannt seien die arzt-direkt App unseres Software-Herstellers zollsoft GmbH oder die App “Das E-Rezept” der gematik. Die Nutzung dieser Apps erfolgt freiwillig. Die Anwendung E-Rezept ist auch ohne App nutzbar. Weitere Informationen zum E-Rezept erhalten Sie auf den Seiten der gematik.
Wir freuen uns, Ihnen diesen Service anbieten zu können. Im Idealfall ist es ein kleiner Beitrag zur Schonung von Ressourcen durch weniger Papierausdrucke und durch die Vermeidung unnötiger Wege und Wartezeiten. Bitte beachten Sie bei allem digitalen Komfort: als Versichertennachweis benötigen wir unverändert Ihre eGK. Diese muß weiterhin vor Beginn einer Behandlung in der Praxis eingelesen werden.
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