ePA für alle startet am 29.04.2025 – Hochlaufphase
Seit dem 15. Januar 2025 gibt es die „elektronische Patientenakte für alle“, kurz „ePA für alle“. Alle GKV-Versicherten in Deutschland haben automatisch eine elektronische Patientenakte (ePA) von ihrer Krankenkasse erhalten, sofern sie nicht widersprochen haben.
Nach Abschluss einer Testphase steht nun ab dem 29. April 2025 die bundesweite Einführung der ePA für alle an. Schrittweise werden Software-Updates zur Nutzung der ePA für (Zahn-) Arztpraxen, Apotheken und Krankenhäuser in ganz Deutschland bereitgestellt.
Auch in unserer Praxis startet der Testbetrieb. Bitte beachten Sie: die ePA ist als langfristiges Projekt ausgelegt und wird sich nur allmählich befüllen.
Daten aus Ihrer Behandlung stellen wir auf Anfrage für Sie ein, wenn sie von uns elektronisch vorliegen und von unserer Praxis erhoben wurden (z.B. Laborwerte oder der BMP, der Bundeseinheitliche MedikationsPlan).
Im ersten Schritt werden alle Verordnungen, die als elektronische Verordnung erfolgen (z.B. das eRezept) automatisiert in die ePA hochgeladen und dort in der eML, der elektronischen Medikationsliste gespeichert.
Tipps:
- In ihrer ePA-App können Versicherte Hausärztinnen und -ärzten zeitlich unbegrenzten Zugriff “einstellen”. Überdenken Sie, ob Sie uns diese Option ermöglichen wollen.
- Versicherte haben die Möglichkeit, ihre Daten in der ePA-App selbst zu verschatten/verbergen: nutzen Sie diese Option, um ihre besonders sensiblen Daten zu schützen
Ausblick:
Aktuell gehen Bundesgesundheitsministerium und Gematik davon aus, dass spätestens bis 1. Oktober alle Praxen technisch in der Lage sind, die ePA zu befüllen. Erst ab dann wird die Nutzung zur Pflicht.
Hilfreiche Links zum Thema ePA
ePA-Infoseite der Kassenärztlichen Vereinigung Bayerns
ePA-Infoservice der Gematik zu den ePA-Apps der gesetzlichen Krankenkassen und privaten Krankenversicherer
ePA-FAQ Infoservice der Gematik – eine umfangreiche Fragensammlung