Update vom 13.04.2022: Verkürzung der Isolation auf 5 Tage in Bayern

Vollzug des Infektionsschutzgesetzes (IfSG)
Isolation von positiv auf das Coronavirus SARS-CoV-2 getesteten Personen (AV Isolation)
Bekanntmachung des Bayerischen Staatsministeriums für Gesundheit und Pflege vom 12. April 2022 (Link)

Nach positivem Antigen-Schnelltest endet die Isolation:

  • wenn der erste nach diesem Test vorgenommene PCR ein negatives Ergebnis zeigt,
  • im Falle eines positiven PCR-Tests: frühestens fünf Tage nach dem positiven Antigentest und Symptomfreiheit seit mindestens 48 Stunden, spätestens jedoch nach Ablauf von zehn Tagen.
  • Eine “Freitestung” ist nicht mehr erforderlich.

Unserer hausärztliche Empfehlung hierzu lautet:
Bei den meisten Patienten beobachten wir bei einer Infektion mit der aktuell vorherrschenden Omikron-Variante symptomatische Verläufe über 10-14 Tage. Daher bitten wir Sie, vor Beendigung der Isolation genau zu prüfen, ob Sie schon 48 h symptomfrei sind. Wenn das der Fall ist, liegt folglich auch keine Arbeitsunfähigkeit mehr vor.
Wir empfehlen Ihnen, vor Beendigung der Isolation mittels Antigen-Selbsttest zu prüfen, inwieweit noch eine Infektiosität vorliegen könnte. Bei symptomatischer Erkrankung und positivem Antigen-Test besteht auch über den fünften Tag hinaus eine Ansteckungsgefahr für Ihre Kontaktpersonen.

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