Covid-19

Update 09.08.2023: Corona-Auffrischimpfung

Auffrischimpfungen gegen Covid-19 sollen vorzugsweise im Herbst erfolgen, wobei in der Regel in einem Mindestabstand von jeweils 12 Monaten zur letzten Antigenexposition (letzte Impfung oder letzte Infektion) geimpft werden sollte.

Auffrischungen (4., 5. und weitere Impfungen) sind insbesondere für folgende Gruppen vorgesehen:

  • Personen ab 60 Jahren
  • Personen ab 6 Monaten mit erhöhtem Risiko aufgrund von Grunderkrankungen
  • Familienangehörige/ enge Kontakte von Personen mit hohem Risiko
  • BewohnerInnen in Einrichtungen der Pfleg
  • medizinisches und pflegendes Personal mit direktem Patientenkontakt

Wir verwenden folgende Impfstoffe:

  • Covid-19: aktueller angepasster mRNA-Impfstoff

Möchten Sie die Impfung zeitgleich mit der jährlichen Grippeschutzimpfung durchführen lassen. Das ist problemlos möglich, die Impfungen erfolgen dann parallel am linken und rechten Arm in einem Termin. Gerne können sie diesen Impftermin schon online buchen (Link zum Onlineterminkalender).

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Update vom 16.11.2022: Allgemeinverfügung zu Schutzmaßnahmen bei positiv auf das Coronavirus getesteten Personen

Gestern, am 15.11.22, wurde in Bayern eine neue Allgemeinverfügung im Rahmen des Vollzugs des Infektionsschutzgesetzes veröffentlicht.
Insbesondere wurde die Isolationspflicht aufgehoben, dafür wurde eine Maskenpflicht eingeführt. Den genauen Gesetzestext finden Sie hier.

Auszug aus den wichtigsten Neuerungen für positiv getestet Personen:

  • Maskenpflicht (mindestens medizinischer Mund-Nasen-Schutz) für Erwachsene und Kinder ab sechs Jahren. Empfohlen wird das Tragen einer FFP2-Maske.
  • Betretungsverbot für Besucherinnen und Besucher von medizinischen und pflegerischen Einrichtungen. Ausnahmen gelten für heilpädagogische Tagesstätten.
  • Tätigkeits- und Betretungsverbote in großen Gemeinschaftsunterkünften (zum Beispiel Obdachlosenunterkünften, Gemeinschaftseinrichtungen für Asylbewerber, Justizvollzugsanstalten) für Beschäftigte, Betreiber, ehrenamtlich Tätige sowie Besucherinnen und Besucher.

Diese Regeln gelten unverzüglich nach Kenntniserlangung des positiven Testergebnisses. Sie enden frühestens nach Ablauf von fünf Tagen nach Erstnachweis des Erregers und Symptomfreiheit seit mindestens 48 Stunden, spätestens jedoch nach Ablauf von zehn Tagen

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Update vom 21.09.2022: Aktualisierung der COVID-19-Impfempfehlung

Die ständige Impfkommission hat die Empfehlungen zur COVID-19-Impfung angepasst. Der Beschlussentwurf wurde am 20.09.2022 veröffentlicht (Link).

Darin wird sowohl die Frage nach dem Einsatz der an Omikron angepassten Impfstoffe als auch die (häufige) Frage nach einer 5. Impfung (3. Booster) behandelt. Auf einige wichtige Punkte möchten wir hier hinweisen:

  • 3. Impfung für alle Personen ab 12 Jahre: Grundsätzliche Empfehlung zu einer Auffrischimpfung (3. Impfung), vorzugsweise mit einem Omikron-adaptierten bivalenten mRNA-Impfstoff, die im Regelfall 6 Monate nach abgeschlossener Grundimmunisierung oder durchgemachter Infektion verabreicht wird.
  • 4. Impfung: Empfehlung für eine weitere Auffrischimpfung (4. Impfung), vorzugsweise mit einem Omikron-adaptierten bivalenten mRNA-Impfstoff, im Abstand von 6 Monaten zum letzten immunologischen Ereignis (Impfung oder SARS-CoV-2-Infektion):
    • Personen ab dem Alter von 60 Jahren
    • Personen im Alter ab 12 Jahren mit erhöhtem Risiko für schwere COVID-19-Verläufe infolge einer Grunderkrankung, insbesondere Immundefizienz
    • Personal in medizinischen Einrichtungen und Pflegeeinrichtungen
    • BewohnerInnen in Einrichtungen der Pflege 
  • 5. Impfung: nur nach individueller ärztlicher Beratung bei besonders gefährdeten Personen (z.B. Hochbetagte, Personen mit Immundefizienz)
  • Die STIKO geht davon aus, dass besonders Personen, die während der seit Dezember 2021 laufenden Omikronwelle noch keine SARS-CoV-2-Infektion durchgemacht haben, von einer Auffrischimpfung mit einem Omikron-adaptierten Impfstoff profitieren, da diese Personen eine weniger breite Immunantwort hinsichtlich varianter Spikeproteine von Omikron besitzen dürften

Geimpft und Genesen? – Wichtige Erklärung zur hybriden Immunität:
Die STIKO nennt die Anzahl der Auseinandersetzungen (“immunologische Ereignisse”) mit dem Spike-Protein des Corona-Virus als entscheidend. Das heißt, dass Menschen mit 3 Impfungen und einer COVID-19-Infektion auch vier mal Kontakt zum Spike-Protein hatten und damit als optimal geschützt gelten. Voraussetzung ist ein Mindestabstand zwischen den Ereignissen von 3 Monaten. In diesem Fall muss keine 4. Impfung erfolgen.

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