Update 22.02.24 aktualisierte Hinweise zum E-Rezept

Seit dem 01. Januar 2024 sind die Arztpraxen in Deutschland verpflichtet, das E-Rezept für bestimmte Verordnungen ausstellen zu können. Zum Start gibt es noch eine Reihe von Ausnahmen und Sonderregelungen. In Zukunft soll diese Funktionalität auf weitere Rezepttypen wie z.B. Hilfsmittel-, Betäubungsmittel- oder Privatverordnungen ausgeweitet werden.

Bei der Verordnung wird das Rezept durch einen Arzt digital unterschrieben (signiert) und an einen Server der gematik (Gesellschaft für Telematikanwendungen der Gesundheitskarte mbH) übermittelt. Sie erhalten keinen Papierausdruck mehr. In einer Apotheke Ihrer Wahl stecken Sie die eGK ins dortige Kartenlesegerät. Damit kann die Apotheke die für Sie hinterlegten Verordnungen abrufen. Die Eingabe einer PIN ist nicht erforderlich. In gleicher Weise können Sie Verordnungen Ihrer Kinder oder Familienangehörigen einlösen.
Ergänzend steht Ihnen am Smarthphone die App “Das E-Rezept” der gematik zur Verfügung. Die Nutzung dieser App erfolgt freiwillig. Hilfestellung bei der Installation dieser App erhalten sie online oder auch durch Ihre Krankenkasse, die Sie auch mit den notwendigen PINs versorgt.

Wichtiger Hinweis: Der Versand von E-Rezepten an die arzt-direkt App ist ab sofort nicht mehr möglich.

Weitere Informationen zum E-Rezept erhalten Sie auf den Seiten der gematik.

Bitte beachten Sie bei allem digitalen Komfort: als Versichertennachweis benötigen wir unverändert Ihre eGK. Diese muß weiterhin vor Beginn einer Behandlung in der Praxis eingelesen werden.

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