Aktuelles

Update 22.02.24 aktualisierte Hinweise zum E-Rezept

Seit dem 01. Januar 2024 sind die Arztpraxen in Deutschland verpflichtet, das E-Rezept für bestimmte Verordnungen ausstellen zu können. Zum Start gibt es noch eine Reihe von Ausnahmen und Sonderregelungen. In Zukunft soll diese Funktionalität auf weitere Rezepttypen wie z.B. Hilfsmittel-, Betäubungsmittel- oder Privatverordnungen ausgeweitet werden.

Bei der Verordnung wird das Rezept durch einen Arzt digital unterschrieben (signiert) und an einen Server der gematik (Gesellschaft für Telematikanwendungen der Gesundheitskarte mbH) übermittelt. Sie erhalten keinen Papierausdruck mehr. In einer Apotheke Ihrer Wahl stecken Sie die eGK ins dortige Kartenlesegerät. Damit kann die Apotheke die für Sie hinterlegten Verordnungen abrufen. Die Eingabe einer PIN ist nicht erforderlich. In gleicher Weise können Sie Verordnungen Ihrer Kinder oder Familienangehörigen einlösen.
Ergänzend steht Ihnen am Smarthphone die App “Das E-Rezept” der gematik zur Verfügung. Die Nutzung dieser App erfolgt freiwillig. Hilfestellung bei der Installation dieser App erhalten sie online oder auch durch Ihre Krankenkasse, die Sie auch mit den notwendigen PINs versorgt.

Wichtiger Hinweis: Der Versand von E-Rezepten an die arzt-direkt App ist ab sofort nicht mehr möglich.

Weitere Informationen zum E-Rezept erhalten Sie auf den Seiten der gematik.

Bitte beachten Sie bei allem digitalen Komfort: als Versichertennachweis benötigen wir unverändert Ihre eGK. Diese muß weiterhin vor Beginn einer Behandlung in der Praxis eingelesen werden.

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Update 16.10.23 Hinweise zum E-Rezept

Ab dem 01. Januar 2024 sind die Arztpraxen in Deutschland verpflichtet, das E-Rezept für bestimmte Verordnungen ausstellen zu können. Zum Start gibt es noch eine Reihe von Ausnahmen und Sonderregelungen. In Zukunft soll diese Funktionalität auf weitere Rezepttypen wie z.B. Hilfsmittel-, Betäubungsmittel- oder Privatverordnungen ausgeweitet werden.

Wir starten im Oktober 2023 mit den ersten Verordnungen als E-Rezept und werden dieses Vorgehen zunehmend ausbauen. Bei der Verordnung wird das Rezept durch einen Arzt digital unterschrieben (signiert) und an einen Server der gematik (Gesellschaft für Telematikanwendungen der Gesundheitskarte mbH) übermittelt. Sie erhalten keinen Papierausdruck mehr. In einer Apotheke Ihrer Wahl stecken Sie die eGK ins dortige Kartenlesegerät. Damit kann die Apotheke die für Sie hinterlegten Verordnungen abrufen. Die Eingabe einer PIN ist nicht erforderlich. In gleicher Weise können Sie Verordnungen Ihrer Kinder oder Familienangehörigen einlösen.
Alternativ stehen Ihnen verschiedene Smartphone-Apps mit erweiterter Funktionalität zur Verfügung. Beispielhaft genannt seien die arzt-direkt App unseres Software-Herstellers zollsoft GmbH oder die App “Das E-Rezept” der gematik. Die Nutzung dieser Apps erfolgt freiwillig. Die Anwendung E-Rezept ist auch ohne App nutzbar. Weitere Informationen zum E-Rezept erhalten Sie auf den Seiten der gematik.

Wir freuen uns, Ihnen diesen Service anbieten zu können. Im Idealfall ist es ein kleiner Beitrag zur Schonung von Ressourcen durch weniger Papierausdrucke und durch die Vermeidung unnötiger Wege und Wartezeiten. Bitte beachten Sie bei allem digitalen Komfort: als Versichertennachweis benötigen wir unverändert Ihre eGK. Diese muß weiterhin vor Beginn einer Behandlung in der Praxis eingelesen werden.

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Update 09.08.2023: Corona-Auffrischimpfung

Auffrischimpfungen gegen Covid-19 sollen vorzugsweise im Herbst erfolgen, wobei in der Regel in einem Mindestabstand von jeweils 12 Monaten zur letzten Antigenexposition (letzte Impfung oder letzte Infektion) geimpft werden sollte.

Auffrischungen (4., 5. und weitere Impfungen) sind insbesondere für folgende Gruppen vorgesehen:

  • Personen ab 60 Jahren
  • Personen ab 6 Monaten mit erhöhtem Risiko aufgrund von Grunderkrankungen
  • Familienangehörige/ enge Kontakte von Personen mit hohem Risiko
  • BewohnerInnen in Einrichtungen der Pfleg
  • medizinisches und pflegendes Personal mit direktem Patientenkontakt

Wir verwenden folgende Impfstoffe:

  • Covid-19: aktueller angepasster mRNA-Impfstoff

Möchten Sie die Impfung zeitgleich mit der jährlichen Grippeschutzimpfung durchführen lassen. Das ist problemlos möglich, die Impfungen erfolgen dann parallel am linken und rechten Arm in einem Termin. Gerne können sie diesen Impftermin schon online buchen (Link zum Onlineterminkalender).

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Update vom 25.01.2023: arzt-direkt App als neuer Kommunikationskanal

Wir freuen uns, Ihnen einen weiteren alternativen Kommunikationskanal anbieten zu können. Nutzen Sie die arzt-direkt App insbesondere zum einfachen Austausch medizinischer Befunde oder künftig zur Übermittlung des eRezeptes. Überdies steht ein Messenger zur Verfügung, um unproblematisch mit uns in Kontakt zu treten. Es besteht die Möglichkeit zur Videosprechstunde. Hier müssen wir einschränkend sagen, dass wir als Hausärzte meist die Telefonberatung (ohne Video) bevorzugen. Wir kennen unsere Patienten und sehen in der Videosprechstunde einen wesentlich höheren technischen und zeitlichen Aufwand ohne erheblichen Mehrwert gegenüber einer Telefonberatung.

Zusammengefasst können Sie nun folgende Möglichkeiten nutzen, mit uns in Kontakt zu treten:

Um die Dienste der arzt-direkt App nutzen zu können, müssen Sie diese auf einem Android oder iOS Smartphone installieren (Google Play Store oder App-Store, siehe auch Aushang in unserer Praxis). Für die erstmalige Verbindung mit unserer Praxis müssen Sie vor Ort in unserer Praxis sein. Hier scannen Sie den ausgehängten Praxis-QR-Code mit der App und teilen uns die angezeigte Kopplungs-PIN mit. Wir geben diese in unserem System ein. Sie sind fortan automatisch und datenschutzkonform mit uns verbunden.

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Update vom 16.11.2022: Allgemeinverfügung zu Schutzmaßnahmen bei positiv auf das Coronavirus getesteten Personen

Gestern, am 15.11.22, wurde in Bayern eine neue Allgemeinverfügung im Rahmen des Vollzugs des Infektionsschutzgesetzes veröffentlicht.
Insbesondere wurde die Isolationspflicht aufgehoben, dafür wurde eine Maskenpflicht eingeführt. Den genauen Gesetzestext finden Sie hier.

Auszug aus den wichtigsten Neuerungen für positiv getestet Personen:

  • Maskenpflicht (mindestens medizinischer Mund-Nasen-Schutz) für Erwachsene und Kinder ab sechs Jahren. Empfohlen wird das Tragen einer FFP2-Maske.
  • Betretungsverbot für Besucherinnen und Besucher von medizinischen und pflegerischen Einrichtungen. Ausnahmen gelten für heilpädagogische Tagesstätten.
  • Tätigkeits- und Betretungsverbote in großen Gemeinschaftsunterkünften (zum Beispiel Obdachlosenunterkünften, Gemeinschaftseinrichtungen für Asylbewerber, Justizvollzugsanstalten) für Beschäftigte, Betreiber, ehrenamtlich Tätige sowie Besucherinnen und Besucher.

Diese Regeln gelten unverzüglich nach Kenntniserlangung des positiven Testergebnisses. Sie enden frühestens nach Ablauf von fünf Tagen nach Erstnachweis des Erregers und Symptomfreiheit seit mindestens 48 Stunden, spätestens jedoch nach Ablauf von zehn Tagen

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Update vom 09.11.2022: Corona-Impfcheck – benötige ich eine weitere Corona-Impfung?

Die Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung (BZgA) hat ein Online-Tool entwickelt, das nach nur wenigen Klicks Aufschluss darüber gibt, ob es Zeit für eine Auffrischimpfung ist. Natürlich kann dieses Instrument eine Individuelle hausärztliche Beratung nicht ersetzen. Es gibt Ihnen aber eine, an den Impfempfehlungen orientierte, gute Entscheidungshilfe. Probieren Sie es aus.

Link zum Corona-Impfcheck, hier klicken.

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Update vom 21.09.2022: Aktualisierung der COVID-19-Impfempfehlung

Die ständige Impfkommission hat die Empfehlungen zur COVID-19-Impfung angepasst. Der Beschlussentwurf wurde am 20.09.2022 veröffentlicht (Link).

Darin wird sowohl die Frage nach dem Einsatz der an Omikron angepassten Impfstoffe als auch die (häufige) Frage nach einer 5. Impfung (3. Booster) behandelt. Auf einige wichtige Punkte möchten wir hier hinweisen:

  • 3. Impfung für alle Personen ab 12 Jahre: Grundsätzliche Empfehlung zu einer Auffrischimpfung (3. Impfung), vorzugsweise mit einem Omikron-adaptierten bivalenten mRNA-Impfstoff, die im Regelfall 6 Monate nach abgeschlossener Grundimmunisierung oder durchgemachter Infektion verabreicht wird.
  • 4. Impfung: Empfehlung für eine weitere Auffrischimpfung (4. Impfung), vorzugsweise mit einem Omikron-adaptierten bivalenten mRNA-Impfstoff, im Abstand von 6 Monaten zum letzten immunologischen Ereignis (Impfung oder SARS-CoV-2-Infektion):
    • Personen ab dem Alter von 60 Jahren
    • Personen im Alter ab 12 Jahren mit erhöhtem Risiko für schwere COVID-19-Verläufe infolge einer Grunderkrankung, insbesondere Immundefizienz
    • Personal in medizinischen Einrichtungen und Pflegeeinrichtungen
    • BewohnerInnen in Einrichtungen der Pflege 
  • 5. Impfung: nur nach individueller ärztlicher Beratung bei besonders gefährdeten Personen (z.B. Hochbetagte, Personen mit Immundefizienz)
  • Die STIKO geht davon aus, dass besonders Personen, die während der seit Dezember 2021 laufenden Omikronwelle noch keine SARS-CoV-2-Infektion durchgemacht haben, von einer Auffrischimpfung mit einem Omikron-adaptierten Impfstoff profitieren, da diese Personen eine weniger breite Immunantwort hinsichtlich varianter Spikeproteine von Omikron besitzen dürften

Geimpft und Genesen? – Wichtige Erklärung zur hybriden Immunität:
Die STIKO nennt die Anzahl der Auseinandersetzungen (“immunologische Ereignisse”) mit dem Spike-Protein des Corona-Virus als entscheidend. Das heißt, dass Menschen mit 3 Impfungen und einer COVID-19-Infektion auch vier mal Kontakt zum Spike-Protein hatten und damit als optimal geschützt gelten. Voraussetzung ist ein Mindestabstand zwischen den Ereignissen von 3 Monaten. In diesem Fall muss keine 4. Impfung erfolgen.

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Wir suchen: MFA-Ausbildungsplatz zum 01.09.2023 verfügbar

Wir suchen zum 01.09.2023 eine

Auszubildende zur Medizinischen Fachangestellten MFA (m/w/d)

Wir erwarten:
– Schulabschluss: qualifizierenden Hauptschulabschluss oder Mittlere Reife
– Teamfähigkeit, ein freundliches und gepflegtes Auftreten
– Freude am Umgang mit Menschen

Wir bieten:
– eine umfassende Ausbildung zur Medizinischen Fachangestellten
– abwechslungsreiche Tätigkeit, Sie lernen alle Aspekte der Arbeit in einer allgemeinmedizinischen Praxis kennen (breites medizinisches Wissen, Organisation und Verwaltung, EDV, Sozialrecht, Hygiene in der Arztpraxis, Labor und Blutentnahme)
– Tätigkeit in einem professionellen Team

Wir freuen uns auf Ihre Bewerbung!

Ihre schriftliche Bewerbung mit den üblichen Bewerbungsunterlagen übermitteln Sie an die

Gemeinschaftspraxis
Hausärzte im Gesundheitszentrum
Dr. med. H. Grunenberg-Sauer, J. Lentzkow, F. Hartl
Aschaffenburger Str. 76
63773 Goldbach
Tel. 06021-581080

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Update vom 25.05.2022: Aktualisierung der COVID-19-Impfempfehlung

Die ständige Impfkommission hat die Empfehlungen zur COVID-19-Impfung angepasst. Die vollständigen Empfehlungen wurden am 24.05.2022 im Epidemiologischen Bulletin veröffentlicht (Link).

Im hausärztlichen Alltag begegnen uns bestimmte Fragestellungen besonders häufig und auf einige wichtige Punkte möchten wir hier hinweisen:

  • Altersgruppe 70plus, Bewohner von Pflegeeinrichtungen: Empfehlung zu 2. Auffrischimpfung (meist 4. Impfung) im Abstand von 3 Monaten zur letzten Impfung
  • Personal in medizinischen Einrichtungen und Pflegeeinrichtungen: Empfehlung zu 2. Auffrischimpfung (meist 4. Impfung) im Abstand von 6 Monaten zur letzten Impfung
  • Altersgruppe 12 -69 Jahre: Empfehlung zu einer 1. Auffrischimpfung für alle Personen aus dieser Gruppe
  • Impfung von Personen, die eine gesicherte SARS-CoV-2-Infektion durchgemacht haben: Ein solider Schutz vor Infektion und schwerer Erkrankung ist erst durch eine mehrmalige Auseinandersetzung mit dem SARS-CoV-2- Spikeprotein zu erlangen. Dies kann durch eine 3-malige Impfung oder durch eine Kombination von natürlicher Infektion und Impfung (hybride Immunität) erreicht werden. Zwischen den jeweiligen Ereignissen muss jedoch ein zeitlicher Mindestabstand bestehen. In Tabelle 7 (Seite 13 der oben verlinkten Empfehlung) werden die verschiedenen Konstellationen dargestellt.
  • Patienten mit Immundefizienz (z.B. Immundefekte, Chemotherapie oder andere immunmodulierende Therapien): grundsätzliche Empfehlung zur Grundimmunisierung und 2 Auffrischimpfungen mit einem mRNA-Impfstoff. Das weitere Vorgehen ist individuell mit dem Arzt zu besprechen.
  • Es ist nicht empfohlen, vor der Verabreichung der Auffrischimpfung serologische Untersuchungen zur Bestimmung von COVID-19-Antikörpern durchzuführen. Der Wert, der für das Individuum einen Schutz vor Erkrankung anzeigt, ist nicht bekannt. Sicherheitsbedenken gegenüber einer Auffrischimpfung bei noch bestehender Immunität gibt es nicht.

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Update vom 10.05.2022: Elektronische Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung (eAU)

  • Neu: als Mitglied der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) erhalten Sie ab sofort keine gedruckte Ausfertigung der eAU für die Krankenkasse mehr. Wir leiten Ihre Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung auf elektronischem Weg an die Krankenkasse weiter.
  • Bitte leiten Sie die gedruckte Ausfertigung für den Arbeitgeber wie gewohnt an Ihren Arbeitgeber weiter. Die Weitergabe der elektronischen Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung (eAU) an den Arbeitgeber bleibt bis auf weiteres in der Verantwortung des Patienten. Eine digitale Bereitstellung an den Arbeitgeber wird zu späterem Zeitpunkt durch die Krankenkasse erfolgen (nicht vor 1.1.2023).
  • Hinweis zur Nomenklatur: auch die “elektronische” Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung wird in Papierform ausgedruckt, sie existiert also nicht rein digital.

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