Aktuelles

Update 16.10.23 Hinweise zum E-Rezept

Ab dem 01. Januar 2024 sind die Arztpraxen in Deutschland verpflichtet, das E-Rezept für bestimmte Verordnungen ausstellen zu können. Zum Start gibt es noch eine Reihe von Ausnahmen und Sonderregelungen. In Zukunft soll diese Funktionalität auf weitere Rezepttypen wie z.B. Hilfsmittel-, Betäubungsmittel- oder Privatverordnungen ausgeweitet werden.

Wir starten im Oktober 2023 mit den ersten Verordnungen als E-Rezept und werden dieses Vorgehen zunehmend ausbauen. Bei der Verordnung wird das Rezept durch einen Arzt digital unterschrieben (signiert) und an einen Server der gematik (Gesellschaft für Telematikanwendungen der Gesundheitskarte mbH) übermittelt. Sie erhalten keinen Papierausdruck mehr. In einer Apotheke Ihrer Wahl stecken Sie die eGK ins dortige Kartenlesegerät. Damit kann die Apotheke die für Sie hinterlegten Verordnungen abrufen. Die Eingabe einer PIN ist nicht erforderlich. In gleicher Weise können Sie Verordnungen Ihrer Kinder oder Familienangehörigen einlösen.
Alternativ stehen Ihnen verschiedene Smartphone-Apps mit erweiterter Funktionalität zur Verfügung. Beispielhaft genannt seien die arzt-direkt App unseres Software-Herstellers zollsoft GmbH oder die App “Das E-Rezept” der gematik. Die Nutzung dieser Apps erfolgt freiwillig. Die Anwendung E-Rezept ist auch ohne App nutzbar. Weitere Informationen zum E-Rezept erhalten Sie auf den Seiten der gematik.

Wir freuen uns, Ihnen diesen Service anbieten zu können. Im Idealfall ist es ein kleiner Beitrag zur Schonung von Ressourcen durch weniger Papierausdrucke und durch die Vermeidung unnötiger Wege und Wartezeiten. Bitte beachten Sie bei allem digitalen Komfort: als Versichertennachweis benötigen wir unverändert Ihre eGK. Diese muß weiterhin vor Beginn einer Behandlung in der Praxis eingelesen werden.

Update 09.08.2023: Corona-Auffrischimpfung

Auffrischimpfungen gegen Covid-19 sollen vorzugsweise im Herbst erfolgen, wobei in der Regel in einem Mindestabstand von jeweils 12 Monaten zur letzten Antigenexposition (letzte Impfung oder letzte Infektion) geimpft werden sollte.

Auffrischungen (4., 5. und weitere Impfungen) sind insbesondere für folgende Gruppen vorgesehen:

  • Personen ab 60 Jahren
  • Personen ab 6 Monaten mit erhöhtem Risiko aufgrund von Grunderkrankungen
  • Familienangehörige/ enge Kontakte von Personen mit hohem Risiko
  • BewohnerInnen in Einrichtungen der Pfleg
  • medizinisches und pflegendes Personal mit direktem Patientenkontakt

Wir verwenden folgende Impfstoffe:

  • Covid-19: aktueller angepasster mRNA-Impfstoff

Möchten Sie die Impfung zeitgleich mit der jährlichen Grippeschutzimpfung durchführen lassen. Das ist problemlos möglich, die Impfungen erfolgen dann parallel am linken und rechten Arm in einem Termin. Gerne können sie diesen Impftermin schon online buchen (Link zum Onlineterminkalender).

Update vom 25.01.2023: arzt-direkt App als neuer Kommunikationskanal

Wir freuen uns, Ihnen einen weiteren alternativen Kommunikationskanal anbieten zu können. Nutzen Sie die arzt-direkt App insbesondere zum einfachen Austausch medizinischer Befunde oder künftig zur Übermittlung des eRezeptes. Überdies steht ein Messenger zur Verfügung, um unproblematisch mit uns in Kontakt zu treten. Es besteht die Möglichkeit zur Videosprechstunde. Hier müssen wir einschränkend sagen, dass wir als Hausärzte meist die Telefonberatung (ohne Video) bevorzugen. Wir kennen unsere Patienten und sehen in der Videosprechstunde einen wesentlich höheren technischen und zeitlichen Aufwand ohne erheblichen Mehrwert gegenüber einer Telefonberatung.

Zusammengefasst können Sie nun folgende Möglichkeiten nutzen, mit uns in Kontakt zu treten:

Um die Dienste der arzt-direkt App nutzen zu können, müssen Sie diese auf einem Android oder iOS Smartphone installieren (Google Play Store oder App-Store, siehe auch Aushang in unserer Praxis). Für die erstmalige Verbindung mit unserer Praxis müssen Sie vor Ort in unserer Praxis sein. Hier scannen Sie den ausgehängten Praxis-QR-Code mit der App und teilen uns die angezeigte Kopplungs-PIN mit. Wir geben diese in unserem System ein. Sie sind fortan automatisch und datenschutzkonform mit uns verbunden.

Wir suchen: MFA-Ausbildungsplatz zum 01.09.2023 verfügbar

Wir suchen zum 01.09.2023 eine

Auszubildende zur Medizinischen Fachangestellten MFA (m/w/d)

Wir erwarten:
– Schulabschluss: qualifizierenden Hauptschulabschluss oder Mittlere Reife
– Teamfähigkeit, ein freundliches und gepflegtes Auftreten
– Freude am Umgang mit Menschen

Wir bieten:
– eine umfassende Ausbildung zur Medizinischen Fachangestellten
– abwechslungsreiche Tätigkeit, Sie lernen alle Aspekte der Arbeit in einer allgemeinmedizinischen Praxis kennen (breites medizinisches Wissen, Organisation und Verwaltung, EDV, Sozialrecht, Hygiene in der Arztpraxis, Labor und Blutentnahme)
– Tätigkeit in einem professionellen Team

Wir freuen uns auf Ihre Bewerbung!

Ihre schriftliche Bewerbung mit den üblichen Bewerbungsunterlagen übermitteln Sie an die

Gemeinschaftspraxis
Hausärzte im Gesundheitszentrum
Dr. med. H. Grunenberg-Sauer, J. Lentzkow, F. Hartl
Aschaffenburger Str. 76
63773 Goldbach
Tel. 06021-581080

Update vom 10.05.2022: Elektronische Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung (eAU)

  • Neu: als Mitglied der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) erhalten Sie ab sofort keine gedruckte Ausfertigung der eAU für die Krankenkasse mehr. Wir leiten Ihre Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung auf elektronischem Weg an die Krankenkasse weiter.
  • Bitte leiten Sie die gedruckte Ausfertigung für den Arbeitgeber wie gewohnt an Ihren Arbeitgeber weiter. Die Weitergabe der elektronischen Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung (eAU) an den Arbeitgeber bleibt bis auf weiteres in der Verantwortung des Patienten. Eine digitale Bereitstellung an den Arbeitgeber wird zu späterem Zeitpunkt durch die Krankenkasse erfolgen (nicht vor 1.1.2023).
  • Hinweis zur Nomenklatur: auch die “elektronische” Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung wird in Papierform ausgedruckt, sie existiert also nicht rein digital.

Update vom 30.03.2022: Hinweise zur elektronischen Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung (eAU)

Wir starten ab sofort mit der Umsetzung der elektronischen Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung (eAU). Für eine Übergangs- und Testphase werden wir Ihnen weiterhin einen Durchschlag zur Übersendung an die Krankenkasse ausdrucken. Hinweis zur Nomenklatur: auch die “elektronische” Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung wird in Papierform ausgedruckt, sie existiert also nicht rein digital.

Wichtige Information zum Ablauf:

  • Bitte leiten Sie die gedruckte Ausfertigung für den Arbeitgeber wie gewohnt an Ihren Arbeitgeber weiter. Die Weitergabe der elektronischen Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung (eAU) an den Arbeitgeber bleibt bis auf weiteres in der Verantwortung des Patienten. Eine digitale Bereitstellung an den Arbeitgeber wird zu späterem Zeitpunkt durch die Krankenkasse erfolgen (nicht vor 1.1.2023).
  • Bitte leiten Sie die gedruckte Ausfertigung für die Krankenkasse wie gewohnt an Ihren Versicherer weiter.
  • Wir werden in der Testphase die Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung parallel elektronisch an die Krankenkasse übermitteln.
  • Sobald diese Abläufe eingespielt sind und reibungslos funktionieren, werden wir Sie hier informieren. Erst danach ist die Weiterleitung durch den Patienten an die Krankenversicherung hinfällig.