Aktuelles

Wir suchen: MFA-Ausbildungsplatz zum 01.09.2023 verfügbar

Wir suchen zum 01.09.2023 eine

Auszubildende zur Medizinischen Fachangestellten MFA (m/w/d)

Wir erwarten:
– Schulabschluss: qualifizierenden Hauptschulabschluss oder Mittlere Reife
– Teamfähigkeit, ein freundliches und gepflegtes Auftreten
– Freude am Umgang mit Menschen

Wir bieten:
– eine umfassende Ausbildung zur Medizinischen Fachangestellten
– abwechslungsreiche Tätigkeit, Sie lernen alle Aspekte der Arbeit in einer allgemeinmedizinischen Praxis kennen (breites medizinisches Wissen, Organisation und Verwaltung, EDV, Sozialrecht, Hygiene in der Arztpraxis, Labor und Blutentnahme)
– Tätigkeit in einem professionellen Team

Wir freuen uns auf Ihre Bewerbung!

Ihre schriftliche Bewerbung mit den üblichen Bewerbungsunterlagen übermitteln Sie an die

Gemeinschaftspraxis
Hausärzte im Gesundheitszentrum
Dr. med. H. Grunenberg-Sauer, J. Lentzkow, F. Hartl
Aschaffenburger Str. 76
63773 Goldbach
Tel. 06021-581080

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Update vom 25.05.2022: Aktualisierung der COVID-19-Impfempfehlung

Die ständige Impfkommission hat die Empfehlungen zur COVID-19-Impfung angepasst. Die vollständigen Empfehlungen wurden am 24.05.2022 im Epidemiologischen Bulletin veröffentlicht (Link).

Im hausärztlichen Alltag begegnen uns bestimmte Fragestellungen besonders häufig und auf einige wichtige Punkte möchten wir hier hinweisen:

  • Altersgruppe 70plus, Bewohner von Pflegeeinrichtungen: Empfehlung zu 2. Auffrischimpfung (meist 4. Impfung) im Abstand von 3 Monaten zur letzten Impfung
  • Personal in medizinischen Einrichtungen und Pflegeeinrichtungen: Empfehlung zu 2. Auffrischimpfung (meist 4. Impfung) im Abstand von 6 Monaten zur letzten Impfung
  • Altersgruppe 12 -69 Jahre: Empfehlung zu einer 1. Auffrischimpfung für alle Personen aus dieser Gruppe
  • Impfung von Personen, die eine gesicherte SARS-CoV-2-Infektion durchgemacht haben: Ein solider Schutz vor Infektion und schwerer Erkrankung ist erst durch eine mehrmalige Auseinandersetzung mit dem SARS-CoV-2- Spikeprotein zu erlangen. Dies kann durch eine 3-malige Impfung oder durch eine Kombination von natürlicher Infektion und Impfung (hybride Immunität) erreicht werden. Zwischen den jeweiligen Ereignissen muss jedoch ein zeitlicher Mindestabstand bestehen. In Tabelle 7 (Seite 13 der oben verlinkten Empfehlung) werden die verschiedenen Konstellationen dargestellt.
  • Patienten mit Immundefizienz (z.B. Immundefekte, Chemotherapie oder andere immunmodulierende Therapien): grundsätzliche Empfehlung zur Grundimmunisierung und 2 Auffrischimpfungen mit einem mRNA-Impfstoff. Das weitere Vorgehen ist individuell mit dem Arzt zu besprechen.
  • Es ist nicht empfohlen, vor der Verabreichung der Auffrischimpfung serologische Untersuchungen zur Bestimmung von COVID-19-Antikörpern durchzuführen. Der Wert, der für das Individuum einen Schutz vor Erkrankung anzeigt, ist nicht bekannt. Sicherheitsbedenken gegenüber einer Auffrischimpfung bei noch bestehender Immunität gibt es nicht.

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Update vom 10.05.2022: Elektronische Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung (eAU)

  • Neu: als Mitglied der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) erhalten Sie ab sofort keine gedruckte Ausfertigung der eAU für die Krankenkasse mehr. Wir leiten Ihre Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung auf elektronischem Weg an die Krankenkasse weiter.
  • Bitte leiten Sie die gedruckte Ausfertigung für den Arbeitgeber wie gewohnt an Ihren Arbeitgeber weiter. Die Weitergabe der elektronischen Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung (eAU) an den Arbeitgeber bleibt bis auf weiteres in der Verantwortung des Patienten. Eine digitale Bereitstellung an den Arbeitgeber wird zu späterem Zeitpunkt durch die Krankenkasse erfolgen (nicht vor 1.1.2023).
  • Hinweis zur Nomenklatur: auch die „elektronische“ Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung wird in Papierform ausgedruckt, sie existiert also nicht rein digital.

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Update vom 13.04.2022: Verkürzung der Isolation auf 5 Tage in Bayern

Vollzug des Infektionsschutzgesetzes (IfSG)
Isolation von positiv auf das Coronavirus SARS-CoV-2 getesteten Personen (AV Isolation)
Bekanntmachung des Bayerischen Staatsministeriums für Gesundheit und Pflege vom 12. April 2022 (Link)

Nach positivem Antigen-Schnelltest endet die Isolation:

  • wenn der erste nach diesem Test vorgenommene PCR ein negatives Ergebnis zeigt,
  • im Falle eines positiven PCR-Tests: frühestens fünf Tage nach dem positiven Antigentest und Symptomfreiheit seit mindestens 48 Stunden, spätestens jedoch nach Ablauf von zehn Tagen.
  • Eine „Freitestung“ ist nicht mehr erforderlich.

Unserer hausärztliche Empfehlung hierzu lautet:
Bei den meisten Patienten beobachten wir bei einer Infektion mit der aktuell vorherrschenden Omikron-Variante symptomatische Verläufe über 10-14 Tage. Daher bitten wir Sie, vor Beendigung der Isolation genau zu prüfen, ob Sie schon 48 h symptomfrei sind. Wenn das der Fall ist, liegt folglich auch keine Arbeitsunfähigkeit mehr vor.
Wir empfehlen Ihnen, vor Beendigung der Isolation mittels Antigen-Selbsttest zu prüfen, inwieweit noch eine Infektiosität vorliegen könnte. Bei symptomatischer Erkrankung und positivem Antigen-Test besteht auch über den fünften Tag hinaus eine Ansteckungsgefahr für Ihre Kontaktpersonen.

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Update vom 30.03.2022: Hinweise zur elektronischen Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung (eAU)

Wir starten ab sofort mit der Umsetzung der elektronischen Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung (eAU). Für eine Übergangs- und Testphase werden wir Ihnen weiterhin einen Durchschlag zur Übersendung an die Krankenkasse ausdrucken. Hinweis zur Nomenklatur: auch die „elektronische“ Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung wird in Papierform ausgedruckt, sie existiert also nicht rein digital.

Wichtige Information zum Ablauf:

  • Bitte leiten Sie die gedruckte Ausfertigung für den Arbeitgeber wie gewohnt an Ihren Arbeitgeber weiter. Die Weitergabe der elektronischen Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung (eAU) an den Arbeitgeber bleibt bis auf weiteres in der Verantwortung des Patienten. Eine digitale Bereitstellung an den Arbeitgeber wird zu späterem Zeitpunkt durch die Krankenkasse erfolgen (nicht vor 1.1.2023).
  • Bitte leiten Sie die gedruckte Ausfertigung für die Krankenkasse wie gewohnt an Ihren Versicherer weiter.
  • Wir werden in der Testphase die Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung parallel elektronisch an die Krankenkasse übermitteln.
  • Sobald diese Abläufe eingespielt sind und reibungslos funktionieren, werden wir Sie hier informieren. Erst danach ist die Weiterleitung durch den Patienten an die Krankenversicherung hinfällig.

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Update vom 04.02.2022: 2. Covid-19-Auffrischungsimpfung für besonders gefährdete Personengruppen (auch online buchbar)

In einer Pressemitteilung (Link) hat die STIKO sich zu einer möglichen weiteren Auffrischungsimpfung mit mRNA-Impfstoffen geäußert. Damit besteht eine Empfehlung für folgende Personengruppen:

  • besonders gesundheitlich gefährdete bzw. exponierte Personengruppen (frühestens 3 Monate nach der 1. Auffrischimpfung)
  • Menschen ab 70 Jahren (frühestens 3 Monate nach der 1. Auffrischimpfung)
  • BewohnerInnen und Betreute in Einrichtungen der Pflege (frühestens 3 Monate nach der 1. Auffrischimpfung)
  • Menschen mit Immunschwäche ab 5 Jahren (frühestens 3 Monate nach der 1. Auffrischimpfung)
  • Tätige in medizinischen Einrichtungen und Pflegeeinrichtungen (insbesondere bei direktem PatientInnen- und BewohnerInnenkontakt) (frühestens 6 Monate nach der 1. Auffrischimpfung)

Bitte haben Sie Verständnis, dass wir Impfungen nur den Patienten anbieten können, die sich dauerhaft in unserer Behandlung befinden.
Sie haben die Möglichkeit der Terminbuchung über ein Onlineportal. Hier gelangen Sie zur Terminbuchung.

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Krankheitssymptome mit Verdacht für Covid-19

Krankheitssymptome mit oder ohne Vorliegen eines positiven SARS-CoV-2 Schnelltests oder Selbsttests

Vorgehen:

  • Wenden Sie sich zunächst ausschließlich telefonisch an unsere Praxis.
  • Wir machen uns im Telefonat ein Bild von Ihrem Krankheitszustand.
  • Sie erhalten bei Bedarf einen Termin in der Infektsprechstunde, dort erfolgt ggf. ein PCR-Abstrich aus Rachen und Nasen-Rachenraum zur Diagnosebestätigung.
  • Sobald das PCR-Ergebnis vorliegt, werden Sie durch unser Labor telefonisch kontaktiert. (Laborarztpraxis Dr. med. Thomas Müller, Aschaffenburg)
  • Bei positivem PCR: Wir sind zu einer namentlichen Meldung an das Gesundheitsamt verpflichtet. In der Regel nimmt die Behörde danach Kontakt zu Ihnen auf und informiert Sie über die Dauer der Isolation und Maßnahmen bezüglich Kontaktpersonen in Ihrem Umfeld.
  • Sie können den Vorgang der Kontaktaufnahme beschleunigen, indem Sie sich aktiv dort anmelden. Nutzen Sie den Link auf dieser Seite. Hier finden Sie auch die aktuellen behördlichen Informationen zu Isolation und Quarantäne, zum Umgang mit Kontaktpersonen und zu den Quarantänebescheinigungen.
  • Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung: Die Erstellung einer AU-Bescheinigung bei symptomatischer Erkrankung ist nicht Aufgabe der Gesundheitsämter. Arbeitnehmer:innen erhalten diese bei uns. Eine erste AU-Bescheinigung stellen wir im Rahmen der Abstrich-Entnahme aus. Sollte aufgrund fortbestehender Symptome eine Verlängerung erforderlich werden, wenden Sie sich bitte telefonisch an uns.
  • Freitestung aus der Isolation oder Quarantäne: Diese kann in der Regel über einen Test bei einem der Testzentren erfolgen. Hier ist der Link zu den Testangeboten auf der Webseite Seite des Gesundheitsamtes.
  • Genesenenbescheinigung: Wir bereiten bei positivem PCR eine Genesenenbescheinigung mit QR-Code für Sie vor. Sie können diese nach Beendigung Ihrer Isolation hier in der Praxis abholen.

Ambulante Behandlung von Covid-19 (-Verdacht) bei milden Symptomen:

  • Es gibt bislang wenige gesicherte Behandlungsoptionen für die ambulante Therapie von Covid-19.
  • Prophylaxe: Vitamin D3. Die vorliegenden wissenschaftlichen Belege sprechen für eine verbesserte Abwehr respiratorischer Infekte durch regelmäßige Einnahme von Vitamin D3. Dies trifft sehr wahrscheinlich auch für Covid-19 zu. Auf dieser Grundlage erscheint es ratsam, allen älteren Personen prophylaktisch 1000 (-2000) IE/Tag zu empfehlen. Eine Bestimmung des Vitamin-D-Spiegels dabei ist meist nicht sinnvoll. Ein therapeutischer Effekt bei schon eingetretener Infektion ist eher nicht zu erwarten.
  • Grundsätzlich ist eine symptomorientierte Behandlung typischer Beschwerden wie Kopf- und Gliederschmerzen, Husten, Fließschnupfen und Fieber indiziert. Hierbei greifen Sie gerne auf Ihnen vertraute Medikamente zurück, die Ihnen bei ähnlichen Beschwerden geholfen haben. Diese Medikamente sind in der Regel frei verkäuflich und von einer Verordnung durch den Arzt ausgeschlossen.
  • Insbesondere für ältere und/oder vorerkrankte Patienten könnten folgende Therapien unterstützend hilfreich sein. Es handelt sich jedoch durchweg um sogenannte Off-Label-Verabreichungen. Das bedeutet, dass alle genannten Medikamente für eine Therapie bei Covid-19 keine Zulassung haben.
  • Zink(glukonat) 2×10 mg/Tag für 7 Tage
  • Nasenspülung mit Kochsalzlösung (0,9 % -1,5 %) morgens und abends ohne zeitliche Begrenzung. Achtung: Aerosolbelastung im Raum, Lüften.
  • Paracetamol oder Novaminsulfon als Schmerzmedikamente bei Bedarf
  • Zur Unterstützung in der Rehabilitation nach Abklingen der akuten Symptome gibt es eine Behandlungsempfehlung der WHO in mehreren Sprachen: Link

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Update vom 12.01.2022: Booster-Impfungen gegen Covid-19 (auch online buchbar)

Wir nehmen weiterhin in großem Umfang und mit hohem Engagement an der Impfung gegen Covid-19 teil. Bitte kontaktieren Sie uns, wenn Sie geimpft werden möchten. Wir werden Ihnen, unter Berücksichtigung Ihrer Vorerkrankungen und individueller Risiken, gerne einen Impftermin anbieten.

Bitte haben Sie Verständnis, dass wir Impfungen nur den Patienten anbieten können, die sich dauerhaft in unserer Behandlung befinden.
Seit heute bieten wir auch hierfür die Möglichkeit der Terminbuchung über ein Onlineportal. Hier gelangen Sie zur Terminbuchung.

  • Wir möchten auch weiterhin all die Patienten ermuntern, sich bei uns für einen Impftermin zu melden, die sich bislang noch nicht für eine Impfung gegen Covid-19 entscheiden konnten.
  • Häufig werden wir zur Frage der Kinderimpfung gegen Covid-19 konsultiert. Es liegt inzwischen eine Empfehlung der Ständigen Impfkommission des RKI (STIKO) vor, die eine Impfung von Kindern und Jugendlichen ab dem 5. Lebensjahr empfiehlt. Jugendliche ab dem 12. Lebensjahr können ihre Impfung bei uns erhalten. Jüngere Kinder wenden sich bitte ans Impfzentrum oder den Kinderarzt.
  • Auffrischungsimpfungen sind auf Basis der Coronavirus-Impfverordnung des Bundesministeriums für Gesundheit sowie der Empfehlung der Ständigen Impfkommission (STIKO) grundsätzlich möglich. Die Ständige Impfkommission empfiehlt: zur Auffrischung einen mRNA-Impfstoff und einen Impfabstand zur vorhergehenden Covid-19-Schutzimpfung von mindestens 3 Monaten.
    Wir möchten alle Patienten ermuntern, sich für diese sogenannte Booster-Impfung anzumelden.
  • Wir gehen davon aus, dass alle Patienten von einer sogenannten Booster-Impfung profitieren werden. Internationale Studien zeigen, dass der Impfschutz 4-6 Monate nach Grundimmunisierung in relevantem Maß abnimmt. Sprechen Sie uns an, wenn Sie Fragen zu Ihrer Booster-Impfung haben.
  • Optimierung der Grundimmunisierung mit der COVID-19 Vakzine Janssen
    Personen, die ihre Grundimmunisierung mit der Vakzine von Janssen erhalten haben, sollen ab 4 Wochen nach dieser Gabe eine zusätzliche mRNA-Impfstoffdosis erhalten. Diese Impfung dient zur Verbesserung des Grundimpfschutzes und wird nicht als Booster gewertet.
  • Die häufigsten Fragen zum Thema Covid-19 und Impfen beantwortet das RKI auf seiner Homepage. Die Seiten werden regelmäßig aktualisiert und geben den Stand der Wissenschaft wieder. Nutzen Sie diese Informationsquelle! COVID-19 und Impfen: Antworten auf häufig gestellte Fragen (FAQ)

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Update vom 12.01.2022: Eskalation der Pandemischen Situation

Das Ausmaß der Pandemie erreicht weiterhin Höchststände. Die aktuelle Situation erfordert, dass große Teile der Bevölkerung erneut oder überhaupt erstmalig mit einer Impfung versorgt werden müssen. Zudem sehen wir unverändert viele Patienten, die sich mit akuten Infekten bei uns melden und die dann immer telefonisch ärztlich beraten oder in gesonderten Infektsprechstunden untersucht werden müssen. Zeitgleich müssen wir oft PCR-Abstriche bei diesen symptomatischen Patienten vornehmen.

Der organisatorische und zeitliche Aufwand für entsprechende Maßnahmen ist beachtlich. Wir nehmen diese Herausforderung gerne an. Wir haben dazu seit November 2021 einige wesentliche Änderungen für den Praxisalltag und die Terminvergabe umgesetzt, über die wir Sie im Folgenden informieren möchten:

  • Alle planbaren Untersuchungen (z.B. Check-Up-Untersuchungen) können voraussichtlich frühestens ab April 2022 wieder bei uns angefragt werden. Bestehende Termine bleiben grundsätzlich bestehen. Wir werden aber einige Patienten umplanen müssen. Diese werden telefonisch durch uns kontaktiert.
  • Wir haben das Angebot für Covid-19-Impfungen deutlich ausgeweitet, sodass viele Patienten auch kurzfristig einen Termin bekommen können.
  • Die Infektsprechstunden sind so organisiert, dass die Patienten mit Infekt im Regelfall nicht in Kontakt zu Patienten ohne Infekt kommen.
  • Wir können derzeit leider keine neuen Patienten mehr in unsere dauerhafte Behandlung aufnehmen.

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